STATUTEN
Der am 27. August 1992 gegründete Unterstützungsverein «Pro Mätteli» mit Sitz in Bern gibt sich nachfolgende Statuten:
Der Verein bezweckt die finanzielle Unterstützung des Sonderschulheims «Mätteli» in Münchenbuchsee.
Jeder erwachsene Person kann dem Verein beitreten. Der Eintritt kann jederzeit erfolgen. Der Austritt geschieht durch schriftliche Anzeige.
Jedes Mitglied verpflichtet sich, den jeweils von der Hauptversammlung festzulegenden jährlichen Beitrag an die Vereinskasse zu bezahlen.
Die Hauptversammlung findet jährlich statt. Ihr obliegt insbesondere:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung,
- Abnahme der Jahresrechnung nach Prüfung derselben durch zwei Rechnungsrevisor*innen,
- Wahl des Vorstandes und seiner Präsidentin/seines Präsidenten
- Wahl von zwei Rechnungsrevisor*innen,
- Beratung und Beschlussfassung über die Statuten und die Abänderung derselben.
Ein aus 3-5 Mitgliedern bestehender, auf eine 2-jährige Amtsdauer gewählter Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins und vertritt denselben nach aussen. Der Vorstand ernennt eine*n Vizepräsident*in, Sekretär*in und Kassier*in.
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer ausdrücklich zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Stimmberichtigten beschlossen werden. Mit der Auflösung des Vereins haben die Mitglieder über die Verwendung des Reinvermögens zu beschliessen.
Art. 7 Inkrafttreten
Diese Statutenänderungen treten mit der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung am 20. Oktober 2025 in Kraft.
