Statuten des Unterstützungvereins Pro Mätteli
Der am 27. August 1992 gegründete Unterstützungsverein «Pro Mätteli» mit Sitz in Bern gibt sich nachfolgende Statuten:
Der Verein bezweckt die finanzielle Unterstützung des Sonderschulheims «Mätteli» in Münchenbuchsee.
Jedermann kann dem Verein beitreten. Der Eintritt kann jederzeit erfolgen. Der Austritt geschieht durch schriftliche Anzeige.
Jedes Mitglied verpflichtet sich, den jeweils von der Hauptversammlung festzulegenden jährlichen Beitrag an die Vereinskasse zu bezahlen.
Der Hauptversammlung obliegt insbesondere:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung,
- Abnahme der Jahresrechnung nach Prüfung derselben durch zwei Rechnungsrevisoren,
- Wahl des Vorstandes und seines Präsidenten,
- Wahl von zwei Rechnungsrevisoren,
- Beratung und Beschlussfassung über die Statuten und die Abänderung derselben.
Ein aus 5-7 Mitgliedern bestehender, auf eine 2-jährige Amtsdauer gewählter Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins und vertritt denselben nach aussen. Der Vorstand ernennt einen Vizepräsidenten, Sekretär und Kassier.
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer ausdrücklich zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Stimmberichtigten beschlossen werden. Mit der Auflösung des Vereins haben die Mitglieder über die Verwendung des Reinvermögens zu beschliessen.
Diese Statuten treten mit der Beschlussfassung durch die Gründungsversammlung in Kraft.
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Für die Hauptversammlung am 20.10.25:
Nachfolgend der Entwurf der Statutenanpassung