STATUTEN


Der am 27. August 1992 gegründete Unterstützungsverein «Pro Mätteli» mit Sitz in Bern gibt sich nachfolgende Statuten:

Art. 1 Zweck
Der Verein bezweckt die finanzielle Unterstützung des Sonderschulheims «Mätteli» in Münchenbuchsee.

Art. 2 Mitgliedschaft
Jeder erwachsene Person kann dem Verein beitreten. Der Eintritt kann jederzeit erfolgen. Der Austritt geschieht durch schriftliche Anzeige.

Art. 3 Beitragspflicht
Jedes Mitglied verpflichtet sich, den jeweils von der Hauptversammlung festzulegenden jährlichen Beitrag an die Vereinskasse zu bezahlen.

Art. 4 Hauptversammlung 
Die Hauptversammlung findet jährlich statt. Ihr obliegt insbesondere:
  1. Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung,
  2. Abnahme der Jahresrechnung nach Prüfung derselben durch zwei Rechnungsrevisor*innen,
  3. Wahl des Vorstandes und seiner Präsidentin/seines Präsidenten
  4. Wahl von zwei Rechnungsrevisor*innen,
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Statuten und die Abänderung derselben.
Art. 5 Vorstand
Ein aus 3-5 Mitgliedern bestehender, auf eine 2-jährige Amtsdauer gewählter Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins und vertritt denselben nach aussen. Der Vorstand ernennt eine*n Vizepräsident*in, Sekretär*in und Kassier*in.

Art. 6 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer ausdrücklich zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Stimmberichtigten beschlossen werden. Mit der Auflösung des Vereins haben die Mitglieder über die Verwendung des Reinvermögens zu beschliessen.

Art. 7 Inkrafttreten
Diese Statutenänderungen treten mit der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung am 20. Oktober 2025 in Kraft.

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